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Liefer- und Zahlungsbedingungen der
FRANCIS AUDIO GmbH
Vertrieb von Ton- und Lichttechnik
Stephan-Niderehe-Straße 30
D-35037 Marburg
Telefon (06421) 12766
Telefax (06421) 12766
Email info@francisaudio.de
Geschäftsführung: Axel Weber und Rainer Weber
Amtsgericht Marburg HRB 1624
Steuernummer 5800700832
Umsatzsteueridentnummer DE 145 219629
Gewerblicher Handel
Wir liefern ausschließlich an Händler und Kunden, die zu gewerblichen Zwecken bestellen sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
1) Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur nach ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung verbindlich.
2) Preise, Versandkosten, Versicherung, Versandbeschädigung
Unsere Preise gelten jeweils bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Sie verstehen sich in Euro ab Lager Ehingen bzw. Marburg, zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand und ggf. Entladung. Sonderangebote verstehen sich solange der Vorrat reicht, bzw. bis auf Widerruf!
2. Der Versandkosten sind gewichtsabhängig. Ihre Höhe kann der Aufstellung in unseren Preislisten entnommen werden.
3. Versichert sind alle Warenlieferungen an unsere Kunden im Rahmen der von der jeweils beauftragten Spedition eingedeckten Transportversicherung. Eine höhere Versicherungssumme nehmen wir nur auf besonderen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vor.
4. Geht die Sendung beschädigt oder unvollständig ein, so ist eine Voraussetzung für die Eintrittspflicht der Versicherung eine sofortige Tatbestandaufnahme - in Anwesenheit des Speditionsfahrers- zu veranlassen und unverzüglich die Beschädigung schriftlich (Telefax vorab genügt) an uns anzuzeigen. Eine vorbehaltlose Quittung an die Spedition hat zur Folge, dass Transportschäden von der Spedition ab gelehnt werden.
3) Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch Lieferung der Ware bzw. durch Auftragsbestätigung bzw. durch Mitteilung der Auslieferung annehmen. Die Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den tatsächlichen Zugang der Bestellung.
4) Änderungen
Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in Katalogen und Ankündigungen gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist. Alle Katalogangaben sind nach bestem Wissen und Ge-wissen erstellt , können jedoch trotzdem Fehler enthalten und gelten daher nicht als zugesicherte Eigenschaft.
5) Gefahrtragung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
6) Teillieferungen
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Sie gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
7) Liefer- und Leistungsfristen, Verzug
1. Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Vereinbarungen, die getroffen werden. Wir werden den Kunden bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung und Lieferung rechtzeitig verständigen. 2. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung von Entwürfen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie die Begleichung sämtlicher fälliger Zahlungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben. 3. Die Frist gilt als eingehalten wenn die Sendung innerhalb der bestätigten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder die Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist angezeigt wurde. 4. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. 5. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den in Abs. 4, genannten Gründen kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist - eine Verzugsentschädigung von 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung bis zur Höhe von im Ganzen 5 v. H. des Wertes der Gesamtlieferung verlangen, der aufgrund der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. 6. Der Kunde kann die Zahlung der Verzugsentschädigung auch dann verlangen, wenn die in Absatz 4 genannten Umstände erst nach verschuldeter Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Frist eintreten. Jedoch ist die Haftung dann auf diejenigen Verspätungsschäden beschränkt, die in dem Verspätungszeitraum entstehen, den wir zu vertreten haben. 7. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze in Höhe von 5 v. H. hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. 8. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.8) Annahmeverweigerung
1. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Kunden Lagergeld in Höhe von ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 v. H. begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. 2. Im Übrigen sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. 3. Wir sind ebenfalls berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung an den Kunden zu verweigern. 4. Schadensersatzansprüche unsererseits werden von der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht berührt (§ 325 BGB).9) Verfügbarkeit
Ist ein bestellter Liefergegenstand nicht verfügbar, so können wir uns von unserer Leistungsverpflichtung lösen. Wir verpflichten uns den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und werden eventuell erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
10) Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht Nachnahme oder Barzahlung vereinbart, 14 Tage nach Lieferung und Datum der Rechnung fällig.
11) Aufrechnung, Zurückbehaltung
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12) Rücksendehinweise
Bei Rücksendungen beantragen Sie bitte zuerst eine RMA Nummer,da Rücksendungen ohne RMA Nummer nicht angenommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir generell keine unfreie Rücksendungen annehmen können.
13) Rügepflicht des Kunden, Beanstandungen
1. Herstellungs- oder Materialfehler, die ohne besondere Prüfung erkannt werden können, müssen uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch für Falschlieferungen und Fehlmengen sowie für andere offensichtliche Beanstandungen.
14) Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht das Gesetz eine längere Dauer zwingend vorschreibt.
15) Haftung für Nebenpflichtverletzungen
Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung und den Haftungsbeschränkungen entsprechend.
16) Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrundverjähren in 12 Monaten. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen Fristen.
17) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (bei Entgegennahme von Schecks bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwerungskosten - anzurechnen.
18) Hinweis zum Datenschutz
Die Daten des Kunden werden nur zu Zwecken der Prüfung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und zu Werbezwecken verwendet, sofern nicht der Kunde ausdrücklich einer weitergehenden Verwendung zugestimmt hat. Der Kunde ist berechtigt sein Einverständnis mit einer Werbung jederzeit zu widerrufen. Bitte richten Sie Ihre Mitteilung an
19) Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird Marburg/Lahn vereinbart.
20) Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Marburg/Lahn vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
21)Rücknahme
Für die Einlagerung von Artikeln, die zur Gutschrift eingeschickt werden, wird eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Gutschriftswertes fällig.
22) Abtretung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung.